AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Vorbemerkungen:

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen). Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

I. Vertragsschluss

Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (Rechnung) des Unternehmers  zustande.

II. Preise

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Die an den Waren ausgewiesenen Preise sind Abholpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich zur Rechnung gestellt.
  4. Ändern sich später als 4 Monate nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfange zu einer Preisanpassung berechtigt.

III.    Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Unternehmers sofort und ohne Abzüge fällig.
  2. Bei Zahlungszielüberschreitungen ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei dem Kunden jedoch gestattet ist, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht bzw. ein geringer Schaden entstanden ist.

IV. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Unternehmens in dessen Eigentum.

V. Sachmängelhaftung / Gewährleistung

  1. Gegenüber Verbrauchern haftet die Firma Wheelsshop-HF im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen auf die Dauer von 1 Jahr. Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Erhalt der Ware.
  2. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
  3. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mangelfreiheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware dem Unternehmer schriftlich oder persönlich unter Vorlage der beanstandeten Ware mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
  4. Sonstige Mängel sind dem Unternehmer innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
  5. Der Unternehmer ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass er entscheidet, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Unternehmer zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet der Unternehmer zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
  6. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten.
  7. Der Käufer ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Erfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit der Unternehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Schadensersatz für Mangelnachfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
  8. Sachmängelhaftungsansprüche sind gegenüber der Firma Wheelsshop-HF ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
    a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden,
    b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
    c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
    d) Reifen einer vorschriftwidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässige Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
    e) Reifen nach der Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (beispielsweise dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
    f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden,
    g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzungen ausgesetzt worden sind,
    h) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden
    i) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
    j) Reifen bei Tube-Type-Ausführung mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführung ohne Ventilauswechselung (Pkw-Reifen) oder ohne neue Dichtungsring (Lkw-Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
  9. Eine Rücknahme von Reifen, Alu- bzw. Stahlfelgen und Kompletträdern, die ausdrücklich auf Kundenwunsch bestellt wurden sowie insbesondere von Kompletträdern, die auf Kundenbestellung zusammengestellt und montiert wurden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung wie oben aufgeführt.
  10. Die Firma Wheelsshop-HF hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
  2. Soweit es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.

VII.   Datenverarbeitung

Der Auftraggeber/Käufer gestattet, dass die im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung erforderlichen Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden.

VII.   Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.

Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schrifterfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.

Stand: 31.01.2024